Vorhaltung stationärer und ambulanter polysomnographischer Messplätze in ausreichender Zahl und Qualität (siehe S3-Leitlinien der DGSM),
Vorhaltung ambulanter Screeningverfahren in ausreichender Zahl und Qualität,
Vorhaltung aller diagnostischen und therapeutischen Optionen für alle Diagnosen der Internationalen Klassifikation der Schlafstörungen in der jeweils geltenden Version (derzeit ICSD-2 von 2005), also z.B. auch Angebote zu
nicht-medikamentöser Therapie der Insomnie,
Gewichtsabnahme
Diagnostik und Therapie Pädiatrischer Schlafstörungen
Diagnostik und Therapie Geriatrischer Schlafstörungen,
Erfassung der Tagesschläfrigkeit über MSLT/MWT hinaus (Fahrsimulator Pupillographie)
Diagnostik und Therapie von Störungen des circadianen Rhythmus (Aktimeter)
Anpassung von Unterkieferprotrusionsschienen
Operative Korrektur von Anomalien im Oro- und Hypopharynx
Interne Vernetzung und Qualitätssicherung durch
Zugriff auf direkte Telefonverbindungen,
Diskussion schwieriger Fälle auf mindestens 3 regelmäßigen Schlafkonferenzen pro Jahr
zertifizierte Teilnahme an den qualitätssichernden Maßnahmen der DGSM
Externe Aktionen wie
Regelmäßige Fortbildungen der Nicht-Schlafmediziner (Allgemeinmediziner, Internisten, Neurologen/Psychiater/Nervenärzte, HNO-Ärzte, Zahnärzte) z.B. in ihren jeweiligen Qualitätszirkeln.
und Aufklärung der Öffentlichkeit durch Pressearbeit und Publikumsveranstaltungen mit den Schwerpunkten 1 bis 5.